
Psychotherapie für Patienten der gesetzlichen Krankenkassen und privaten Krankenversicherungen, Patienten mit Beihilfeberechtigung oder Selbstzahler
• bei Erwachsenen
• als Einzeltherapie
Tätigkeitsschwerpunkte
Durch die Vielzahl der behandelten Diagnosen lassen sich keine Schwerpunkte entsprechend der Berufsordnung benennen. Behandelt werden alle Störungsbilder der ICD-10-Klassifikation psychischer Störungen, Kapitel V.
Insbesondere
• Affektive Störungen (z.B. Depressionen und Burnout-Syndrom)
• Neurotische, Belastungs- und somatoforme Störungen (z.B. akute Belastungsreaktionen, soziale Phobien und Panikstörungen)
• Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen (z.B. Essstörungen und nichtorganische Schlafstörungen)
Interessenschwerpunkte
Behandlung von
• Akuten Lebenskrisen und Anpassungsstörungen
• Erschöpfungsdepression (Burnout-Syndrom) und rezidivierenden Depressionen
• Mobbing-, Selbstwert- und Beziehungsproblemen
Zusätzliche Leistungen
• Klinische Hypnose M.E.G.
• Soziales Kompetenztraining in Schulen
• Berufliche Kompetenzentwicklung




Psychotherapie ist eine Regelleistung der Krankenkassen. Sie wird von den gesetzlichen Krankenversicherungen bei entsprechender Indikation und Durchführung durch einen approbierten und kassenzugelassenen Psychotherapeuten komplett übernommen. Diese Voraussetzungen erfülle ich.
Die meisten Privatversicherungen übernehmen die Kosten für eine Psychotherapie. Bedingung für die Kostenübernahme ist meist, dass die Behandlung durch approbierte Psychologische Psychotherapeuten durchgeführt wird. Diese Voraussetzungen erfülle ich. In welchem Ausmaß die Versicherung die Kosten übernimmt, hängt von der jeweiligen Vertragsgestaltung ab. Es empfiehlt sich frühzeitig Informationen über Ihre persönlichen Vertragsbedingungen einzuholen.
Von der Beihilfe werden die Therapiekosten grundsätzlich erstattet. Hierfür muss innerhalb der ersten fünf Sitzungen ein Kostenübernahmeantrag gestellt werden. Die benötigten Formulare erhalten Sie bei der für Sie zuständigen Beihilfestelle.
Wenn Sie die Behandlungskosten für eine Psychotherapie selbst übernehmen wollen, errechnen sich die Kosten nach der aktuell geltenden Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichentherapeuten (GOP).